Mit 1. November 2012 gilt in 27 EU-Staaten eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen. Diese gilt für PKW-, Transporter,- L-LKW- und LKW-Reifen, die ab dem 01. Juli 2012 produziert wurden.
Anhand dieses Reifenlabels (siehe beispielhafte Abbildung) werden drei umwelt- und sicherheitsrelevante Eigenschaften eines Reifens auf einen Blick dargestellt. Ähnlich wie bereits von Haushaltsgeräten (z.B. Kühlschränken) bekannt, klassifizieren farbige Skalen beim EU-Reifenlabel den Rollwiderstand und das Nassbremsen. Note A ist jeweils die Bestnote und ist grün dargestellt. Die Geräuschentwicklung wird in 3 Klassen eingeteilt (GK1-3) und zusätzlich absolut in dB (Dezibel) angegeben.
Je geringer der Rollwiderstand eines Reifens, desto weniger Kraftstoff wird verbraucht bzw. CO2 ausgestoßen. Die Bewertung der Kraftstoffeffizienz wird von Klasse A bis G angegeben (wobei D nicht belegt wird). Als Richtlinie gilt, dass eine Verbesserung um eine Klasse eine Kraftstoffersparnis von zirka 0,1 Liter auf 100 km bedeutet.
Die Haftung des Reifens auf nasser Fahrbahn beeinflusst den Bremsweg und ist damit entscheidend für die Fahrsicherheit. Die Bewertung der Nasshaftung ist in die Klassen A bis G unterteilt (wobei D und G nicht belegt werden). Als Richtlinie gilt, dass eine Verbesserung um eine Klasse eine Verkürzung des Bremsweges von 3-6 m bedeutet. Gemessen wird der absolute Bremsweg bei 80km/h. Bei Leicht-LKW-Reifen ist die Angabe der Nasshaftung nicht verpflichtend.
Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus. Der Messwert gibt die Lautstärke des Geräusches beim Vorbeifahren des Fahrzeuges an. Das Externe Rollgeräusch wird einerseits in Dezibel (dB) angegeben und gibt damit Aufschluss über die gemessene, absolute Höhe des Geräusches. Andererseits wird die Geräuschklasse (GK) angegeben. Ersichtlich ist die Geräuschklasse an der Anzahl der ausgefüllten "Schallwellen-Linien" im entsprechenden Symbol am Reifenlabel: je mehr Schallwellen ausgefüllt sind, desto lauter ist das Außengeräusch des Reifens.
Geräuschklasse 1 (1 Balken ausgefüllt) bedeutet, dass das externe Rollgeräusch die ab 2016 geltenden Grenzwerte um mehr als 3dB unterschreitet.
Geräuschklasse 2 (2 Balken ausgefüllt) bedeutet, dass das externe Rollgeräusch den ab 2016 geltenden Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3dB darunter liegt.
Geräuschklasse 3 (3 Balken ausgefüllt) bedeutet, dass das externe Rollgeräusch den derzeitigen, bis 2016 geltenden Regeln entspricht.
Angabe der Werte des EU-Reifenlabels auf oder mit der Rechnung.
Das EU-Reifenlabel muss innerhalb der Verkaufsstelle für den Kunden deutlich sichtbar sein oder der Kunde muss vom Personal darauf aufmerksam gemacht werden.
Zu beachten ist, dass eine umfassende Bewertung und Beschreibung der Leistungseigenschaften eines Reifens auch andere Kriterien enthält, wie z.B. Lebensdauer, Fahrstabilität, Verhalten auf Schnee, Matsch oder Eis, Aquaplaning-Eigenschaften längs/quer, Bremseigenschaften auf trockener Fahrbahn, Haftung in Kurven, Innengeräusch, Handling etc.
Für Winterreifen oder Ganzjahresreifen bietet das Reifenlabel nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da Eigenschaften unter winterlichen Verhältnissen nicht abgebildet werden.
Daher kann das EU-Reifenlabel mit den herangezogenen drei Kriterien lediglich eine grobe Richtlinie für die Entscheidung beim Kauf eines Reifens darstellen. Letztendlich muss stets anhand der Bedürfnisse sowie der Gesamtheit der Reifeneigenschaften abgewogen und entschieden werden, ob der Reifen für die jeweilige Anwendung geeignet ist. Daher darf das EU-Reifenlabel nicht als Ersatz für ein Beratungsgespräch beim Reifenhändler betrachtet werden, sondern lediglich als zusätzliche Hilfestellung.
Reifentests werden auch weiterhin eine wichtige Informationsquelle für den Reifenkauf bleiben, da diese statt der auf dem Label gezeigten 3 Kriterien zahlreiche weitere, zum Teil auch sicherheitsrelevante, Produkteigenschaften testen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Reifenlabel