Folgende Aussage zum Alter der Reifen vertritt der Fachverband (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.) "Eine gesetzliche Grundlage zum Alter von Reifen gibt es nicht. Der Gesetzgeber in Deutschland und Europa regelt lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe. Aber was gilt bei Neureifen, die über eine längere Zeit eingelagert waren? Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer."